Veranstaltungsordnung
- Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist für jedermann ohne Eintritt möglich.
- Auf dem Veranstaltungsgelände ist das Führen von Hunden untersagt.
- Das Befahren mit Fahrrädern, Elektro-Rollern und Elektro-Scootern ist verboten.
- Der Überflug mit Drohnen ist untersagt.
- Das Mitführen von Waffen jeder Art, Wafffenteilen, Spielzeugwaffen und Nach bildungen von Waffen, die mit echten Waffen ver wechselt werden könnten, Messern, Gegen ständen, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen verwendet werden können, Wurfgeschossen und anderen gefährlichen Gegenständen, ist untersagt.
- Dies gilt auch für das Mitführen von Betäubungsgeräten, Gassprühdosen und ätzenden, färbenden Substanzen – welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind.
- Die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
- Das Mitführen von Getränken in Glasflaschen oder Glasbehältnissen jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie Megaphone oder Gasdruckfanfaren sind nicht gestattet. Dies gilt ebenfalls für Fahnen- und Transparentstangen.
- Der Konsum von Cannabis ist verboten.
- Das Einbringen von großen Gepäckstücken (50 cm x 50 cm x 60 cm) und sperrigen Gegenständen wie Leitern, Hockern oder Kisten auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Der Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheitspersonal üben das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Deren Weisungen sind Folge zu leisten.
- Bei Nichtbeachtung der Hausordnung, Zuwiderhandlungen oder Störungen kann durch das Sicherheitspersonal ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt werden.