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Veranstaltungsordnung


  • Der Zugang zum Veranstaltungsgelände ist für jedermann ohne Eintritt möglich.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände ist das Führen von Hunden untersagt.
  • Das Befahren mit Fahrrädern, Elektro-Rollern und Elektro-Scootern ist verboten.
  • Der Überflug mit Drohnen ist untersagt.
  • Das Mitführen von Waffen jeder Art, Wafffenteilen, Spielzeugwaffen und Nach bildungen von Waffen, die mit echten Waffen ver wechselt werden könnten, Messern, Gegen ständen, die als Hieb-, Stoß-, oder Stichwaffen verwendet werden können, Wurfgeschossen und anderen gefährlichen Gegenständen, ist untersagt.
  • Dies gilt auch für das Mitführen von Betäubungsgeräten, Gassprühdosen und ätzenden, färbenden Substanzen – welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind.
  • Die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
  • Das Mitführen von Getränken in Glasflaschen oder Glasbehältnissen jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente wie Megaphone oder Gasdruckfanfaren sind nicht gestattet. Dies gilt ebenfalls für Fahnen- und Transparentstangen.
  • Der Konsum von Cannabis ist verboten.
  • Das Einbringen von großen Gepäckstücken (50 cm x 50 cm x 60 cm) und sperrigen Gegenständen wie Leitern, Hockern oder Kisten auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
  • Der Veranstalter sowie das eingesetzte Sicherheitspersonal üben das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände aus. Deren Weisungen sind Folge zu leisten.
  • Bei Nichtbeachtung der Hausordnung, Zuwiderhandlungen oder Störungen kann durch das Sicherheitspersonal ein Platzverweis ausgesprochen und durchgesetzt werden.